Stand: September 2024
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1. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder per Email und ist verbindlich. Die Kursgebühren sind grundsätzlich in einem Betrag vor Beginn der Veranstaltung zu bezahlen, spätestens jedoch 7 Kalendertage nach der durch die persönliche Eintragung in die Kursliste erfolgten verbindlichen Anmeldung. In Ausnahmefällen kann eine Ratenzahlung der Gebühr vereinbart werden. Für einen nachträglichen Einstieg in einen bereits laufenden Kurs wird die volle Gebühr erhoben. Nichtteilnahme oder vorzeitige Beendigung entbinden Sie nicht von der Pflicht zur Zahlung der Kursgebühr. Kosten für etwaige Mahnverfahren trägt der/die Teilnehmer*in. |
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2. Ermäßigungen Ermäßigungen können auf Anfrage in Einzelfällen gewährt werden. |
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3. Rücktritt, Kursabsage, Gebührenerstattung Ein Rücktritt muss schriftlich eingereicht und vor dem 2. Veranstaltungstermin mitgeteilt werden. Ein Rücktritt bis zu 7 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn ist kostenlos; danach betragen die Rücktrittskosten vor Veranstaltungsbeginn EUR 5,00 und nach dem 1. Veranstaltungstermin 10% der Kursgebühr, mindestens aber EUR 10,00. Der Rücktritt von Veranstaltungen mit bis zu 6 Unter- richtsstunden ist nicht möglich. Für Lehrgänge, Studienreisen und Seminare mit auswärtiger Unter- bringung gelten die jeweils besonderen Vertragsbedingungen. Bei Kursabsage durch den Veranstalter wegen zu geringer Anmeldungen oder aus organisatorischen Gründen wird den Teilnehmer*innen die volle Gebühr erstattet.
4. Gebühren für Prüfungen Für Prüfungen sind die Gebühren spätestens bis zum Tag der Prüfung per Überweisung oder Barzahlung zu entrichten. Sollte der fällige Betrag am Tag der Prüfung nicht auf unserem Konto gutgeschrieben oder bar bezahlt sein, kann dies zum Ausschluss von der Prüfung führen. Prüfungsunterlagen werden grundsätzlich erst nach Erhalt der Prüfungsgebühr korrigiert, verschickt oder ausgehändigt. |
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5. Inhouse– oder andere Firmenschulungen und Kleinstgruppen–/Einzelunterricht Grundlage für Inhouse- oder andere Firmenschulungen und Kleinstgruppen-/Einzelunterricht sind die jeweils gesondert vereinbarten Bedingungen, die ggf. die obigen Abschnitte 1, 2 und 3 teilweise oder ganz außer Kraft setzen. |
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6. Unterrichtsmaterialien Bei der Anmeldung wird mitgeteilt, ob ein Lehrwerk anzuschaffen ist. Teilnehmer*innen tragen die Kosten für Lehrwerke selbst, wenn diese nicht ausdrücklich in der Kursgebühr enthalten sind. Die Beschaffung der Lehrwerke obliegt den Teilnehmer*innen und sollte vor der ersten Veranstaltung erfolgen.
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10. Datenschutz Daten werden ausschließlich zur organisatorischen Abwicklung der Veranstaltungen erfasst. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt nicht. Zum Datenschutz bei uns finden Sie ausführliche Hinweise, wenn Sie in der Leiste links auf "AGB und Datenschutz" und dann auf "Datenschutz" klicken.
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